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1. Gegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen ALATE Productions by Sandro Schibli (nachfolgend  «ALATE Productions») und ihren Kunden (nachfolgend die «Kunden», gemeinsam die «Parteien»), sofern und soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

2. Offerte und Vertragsschluss

2.1 Offerte

ALATE Productions erstellt für ihre Kunden Offerten. Eine Offerte kann insbesondere die Zielsetzung des jeweiligen Projekts, die Umschreibung der offerierten Leistungen, den vorgesehenen Nutzungszweck und die vorgesehene Nutzungsdauer, den benötigten Zeitrahmen sowie die zu erwartenden Kosten umfassen.

Bei den in einer Offerte angegebenen Kosten und der voraussichtlichen Dauer der Umsetzung von offerierten Leistungen (nachfolgend der «Zeitrahmen») handelt es sich um Annäherungswerte, es sei denn, die Werte werden verbindlich zugesichert. Insbesondere Bestellungsänderungen vor oder während der Projektausführung sowie unerwartete Schwierigkeiten bei der Ausführung können zu abweichenden Kosten und zu einem abweichenden Zeitrahmen führen.
 
Die Offerte umfasst nur die darin enthaltenen, ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Änderungen oder Ergänzungen können zu Veränderungen von Kosten beziehungsweise Preis und Zeitrahmen führen.

Leistungen Dritter sind regelmässig nicht in der Offerte enthalten, sondern werden separat offeriert (siehe Ziff. 3.1). Aus der Offerte kann jedoch hervorgehen, was für Leistungen Dritter für die erfolgreiche Projektausführung notwendig sind.

Die angegebenen Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. ALATE Productions ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Sollte im Verlauf der Projektlaufzeit eine MWST-Pflicht eintreten, wird die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer zusätzlich ausgewiesen.

2.2 Vertragsabschluss


Die Offerte ist gleichzeitig als Vertrag ausgestaltet. Der Vertrag zwischen der Agentur und ihren Kunden kommt mit der Zustimmung durch beide Parteien zustande.

3. Pflichten der Vertragsparteien

3.1 Pflichten von ALATE Productions

ALATE Productions führt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen aus, jedoch wird keine Garantie dafür übernommen, dass die gelieferten Inhalte vollkommen fehlerfrei sind. ALATE Productions ist bestrebt, einen vereinbarten Zeitrahmen einzuhalten. 

ALATE Productions ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen und Dritte beizuziehen.

ALATE Productions sichert zu, dass die gelieferten Inhalte original sind und keine Rechte Dritter verletzen. Zudem gewährleistet ALATE Productions, dass die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkompetenz sowie in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Standards erbracht werden.

3.2 Pflichten der Kunden

Kunden sind verpflichtet, ALATE Productions sämtliche für die Ausführung der Leistungen benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen.

Kunden sind ausserdem verpflichtet, ALATE Productions sämtliche für die Ausführung der Leistungen benötigten Daten und Materialien und gegebenenfalls benötigte Infrastruktur jeweils rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Für eine termingerechte Projektausführung ist ALATE Productions darauf angewiesen, dass die notwendigen Projektentscheidungen seitens ihrer Kunden jeweils rechtzeitig und im dafür vorgesehenen Zeitrahmen erfolgen. Darunter fallen insbesondere die rechtzeitige Abnahme und Prüfung von (Teil-)Ergebnissen, sowie andere Schritte im jeweiligen Projekt.

4. Leistungsumfang und Leistungsänderungen

4.1 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den im Vertrag festgelegten Leistungen (nachfolgend die «Vertragsleistungen»). Sämtliche Vereinbarungen über den ursprünglichen Vertragstext hinaus gelten als Vereinbarungen betreffend Leistungsänderungen.

4.2 Leistungsänderungen

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen gegenüber den vertraglich vereinbarten Leistungen gelten als Leistungsänderungen (nachfolgend einheitlich die «Leistungsänderungen»).

Es sind maximal zwei Überarbeitungsrunden im Vertrag enthalten, um sicherzustellen, dass die finalen Inhalte den Erwartungen entsprechen. Weitere Überarbeitungsrunden werden mit CHF 250.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.

Leistungsänderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Projektumfang hinausgehen, führen zu Mehrkosten. Gewünschte geringfügige Leistungsänderungen der Kunden werden nach Aufwand berechnet. ALATE Productions kann eine Schätzung der Mehrkosten abgeben. Bei gewünschten sonstigen Leistungsänderungen der Kunden offeriert ALATE Productions die zusätzlich zum ursprünglichen Vertrag anfallenden Leistungen neu.

Als Autorkorrekturen gelten Leistungen, die von Kunden verursacht werden und für die ALATE Productions zu Mehraufwand führen wie beispielsweise die Lieferung von falschen oder fehlerhaften Daten. Autorkorrekturen gelten als Leistungsänderungen. Sie werden dem jeweiligen Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Kunden erteilen ihre Einwilligung zu Autorkorrekturen durch die Zustimmung zu diesen AGB.

5. Termine

Bei den im Vertrag enthaltenen Terminen handelt es sich um Richtwerte, es sei denn, die Termine werden im Vertrag verbindlich zugesichert. Insbesondere bei Projekten mit adaptiver beziehungsweise agiler Vorgehensweise stellt die Terminplanung einschliesslich Zeitrahmen nur eine ungefähre zeitliche Zielsetzung dar.

6. Abnahme und Abnahmeverfahren

6.1 Ablieferung und Allgemeines

Bei Verträgen mit werkvertraglichem Charakter liefert ALATE Productions die vertraglich geschuldete Leistung (nachfolgend das «Werk») durch Übergabe an den jeweiligen Kunden. Sofern vertraglich vorgesehen, kann das Werk auch etappenweise geliefert werden (nachfolgend die «Teillieferung»). Dem jeweiligen Kunden obliegt die Prüfung der gelieferten Inhalte sowie die fristgerechte Rüge allfälliger Mängel.

6.2 Prüfung

Kunden müssen gelieferte Werke – auch bei Teillieferungen – unverzüglich prüfen und allfällige Mängel unverzüglich rügen. Versteckte Mängel sind bei Teilablieferungen spätestens innert drei Tagen nach Entdeckung, bei Ablieferung eines Gesamtwerks spätestens innert 14 Tagen seit Entdeckung des Mangels zu rügen. 

 

Die final gelieferten Inhalte gelten als angenommen, sofern ALATE Productions nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung eine schriftliche Rückmeldung mit Änderungswünschen oder einer Ablehnung erhält. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt.

7. Gewährleistung und Haftung

Die Kunden sichern zu, dass alle Texte, Bilder oder sonstige Gestaltungselemente, die ALATE Productions für das Projekt zur Verfügung gestellt werden, entweder im Eigentum des Kunden stehen oder dass die erforderlichen Nutzungsrechte dafür vorliegen. Die Kunden verpflichten sich, ALATE Productions von sämtlichen Ansprüchen, Schäden oder rechtlichen Schritten schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Materialien entstehen könnten.
 
ALATE Productions sichert zu, dass die gelieferten Inhalte original sind und keine Rechte Dritter verletzen. Zudem gewährleistet ALATE Productions, dass die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkompetenz sowie in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Standards erbracht werden.

8. Nutzungs- und Urheberrecht

8.1 Nutzungsrechte

Die Kunden erhalten die uneingeschränkte Nutzungsrechte gemäss Vereinbarung/Offerte an den finalen Inhalten. ALATE Productions behält sich das Recht vor, die gelieferten Inhalte für eigene Werbezwecke zu verwenden – darunter unter anderem auf Social-Media-Kanälen, der Website von ALATE Productions sowie in Marketingmaterialien.

8.2 Urheberrecht & geistiges Eigentum

Das Eigentum an den finalen Deliverables, einschliesslich aller zugehörigen Dateien, verbleibt bei ALATE Productions, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Bearbeitung der gelieferten Inhalte – insbesondere das Herausschneiden einzelner Szenen, das Verändern der Musik oder das Einfügen neuer Elemente – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALATE Productions nicht zulässig. Für solche Verstösse haften die jeweiligen Kunden.

Zudem sind die gelieferten Inhalte nur für das entsprechende Projekt lizenziert und können nicht für zukünftige / anderweitige Nutzung verwendet werden.

8.3 Social Media

Wenn zwischen des jeweiligen Kunden und ALATE Productions eine Zusammenarbeit im Bereich Social Media vereinbart wird (z. B. Cross-Promotion oder geteilte Inhalte), so gelten alle Beiträge, die im Rahmen dieser Zusammenarbeit auf den Kanälen von ALATE Productions veröffentlicht werden, als Bestandteil der Kooperation.
 
Kunden erklären sich einverstanden, bei Veröffentlichungen auf Social Media eine angemessene Nennung vorzunehmen – @alateproductions & @sandroschibli. 
 
Beiträge, die im Rahmen einer Social-Media-Zusammenarbeit entstehen, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gelöscht oder verändert werden. Sollte dennoch eine dauerhafte Entfernung gewünscht sein, wird gemeinsam eine faire Lösung gefunden.

9. Veröffentlichung

Wenn Kunden die gelieferten Inhalte nicht innerhalb von 30 Tagen nach der finalen Auslieferung auf den eigenen Plattformen (z. B. Website, Social Media) veröffentlicht, behält sich ALATE Productions das Recht vor, das Material für eigene Werbezwecke zu nutzen – darunter unter anderem auf Social-Media-Kanälen, der ALATE Productions Website sowie in Marketingmaterialien –, sofern kein abweichender Zeitplan besprochen und vereinbart wurde.

10. Vergütung

10.1 Vergütung zum Fixpreis

Bei der Vereinbarung eines Fixpreises richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Offerierte Preise verstehen sich immer in CHF (Schweizer Franken) und ausschliesslich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
 
Nicht im Fixpreis enthalten sind die gemäss Ziff. 4.1 ausgeschlossenen Leistungen. Solche Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
 
Nicht im Fixpreis enthalten sind auch Leistungsänderungen gemäss Ziff. 4.2. Im Fall von Leistungsänderungen findet das in Ziff. 4.2 vorgesehene Verfahren Anwendung.

10.2 Spesen
Materialkosten, Reise- und andere Spesen werden den Kunden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Allgemeines

Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, sofern nicht anders vereinbart. Alle Rechnungen werden in CHF (Schweizer Franken) ausgestellt, und allfällige Gebühren, die im Zusammenhang mit der Überweisung anfallen, trägt der Kunde.
 
ALATE Productions stellt bei Vertragsabschluss (vgl. Ziff. 2.2) fünfzig Prozent (50%) des Offertbetrages in Rechnung. Die verbleibenden fünfzig Prozent (50 %) werden nach Abschluss der Feedback/Revisions- Phase, jedoch vor der finalen Auslieferung des Projekts, in Rechnung gestellt. Eine allfällige Schlussrechnung folgt im Anschluss.

Die Zahlungsfrist beträgt bei allen Teilrechnungen 10 Tage netto.

11.2 Auftragsreduzierung oder Vertragsrücktritt

 

Tritt ein Kunde von einem bereits geschlossenen Vertrag zurück, so hat er ALATE Productions vollständig schadlos zu halten. Geschuldet ist auch der entgangene Gewinn beziehungsweise das positive Vertragsinteresse.
 
Reduziert ein Kunde einen erteilten Auftrag, so hat ALATE Productions mindestens Anspruch auf die Vergütung, welche bis zum Zeitpunkt der Reduktionsankündigung geschuldet wäre, einschliesslich dem anteilmässigen Gewinn. Hat ALATE Productions speziell für den Auftrag zusätzliche Kapazitäten wie beispielsweise zusätzliche Mitarbeiter oder Hilfspersonen bereitgestellt oder können die für den Auftrag reservierten Kapazitäten nicht anderweitig eingesetzt werden, so hat der betreffende Kunde ALATE Productions auch die diesbezüglichen Aufwendungen zu erstatten, einschliesslich den darauf entfallenden anteilmässigen Gewinn. Wurde die Leistung seitens ALATE Productions im Zeitpunkt der Reduktionsankündigung bereits vollständig erbracht, so ist die volle Vergütung geschuldet.

11.3 Ausschluss der Verrechnung

Kunden sind nicht berechtigt, allfällige Ansprüche ihrerseits mit Forderungen von ALATE Productions zu verrechnen.

12. Verzug

12.1 Verzug von ALATE Productions

Die Nichteinhaltung des vorgesehenen Zeitrahmens führt nicht automatisch zum Verzug von ALATE Productions. ALATE Productions ist aber gehalten, Kunden über Verzögerungen zu informieren. Kann der vorgesehene Zeitrahmen aus Gründen nicht eingehalten werden, die Kunden zuzuschreiben sind, gilt Ziff. 12.2.
 
Soweit ALATE Productions kein grobes Verschulden an einer Verzögerung trifft, haftet sie nicht für einen allfälligen Verzugsschaden. Die falsche Einschätzung von technischen oder anderen Schwierigkeiten (und die damit verbundene längere Lösungsdauer) gilt nicht als grobes Verschulden.

12.2 Verzug von Kunden

 

Nach Ablauf der Zahlungsfristen gemäss Ziff. 11.1 geraten Kunden ohne Weiteres in Verzug. Es ist insbesondere keine Zahlungserinnerung notwendig. ALATE Productions ist in diesem Fall berechtigt, die Arbeiten auszusetzen. Allfällige durch ALATE Productions verbindlich zugesicherten Termine fallen in diesem Fall dahin. Kunden haften ALATE Productions für allfälligen Mehraufwand.
 
Kann der vorgesehene Zeitplan aus Gründen nicht eingehalten werden, die Kunden zuzuschreiben sind – beispielsweise bei Verletzung von Pflichten gemäss Ziff. 3.2 –, haften die Kunden der ALATE Productions für allfälligen Mehraufwand.

13. Höhere Gewalt

Weder ALATE Productions noch der Kunde haften für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, sofern diese auf Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen sind – darunter unter anderem Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse.

14. Vertragskündigung

14.1 Allgemeines


Beide Parteien können den eingegangenen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen.

14.2 Vertragskündigung durch Kunden


Kunden erklären sich einverstanden, alle bis zum Kündigungsdatum erbrachten Leistungen zu bezahlen – einschliesslich Arbeiten in sämtlichen Projektphasen (Pre-Production, Production, Post-Production). ALATE Productions liefert alle bezahlten und bis zum Kündigungszeitpunkt fertiggestellten Inhalte aus.
 
Eine geleistete Anzahlung ist nicht rückerstattbar.
 
Falls die Kündigung nach Unterzeichnung des Vertrags, jedoch vor Zahlung der Anzahlung erfolgt, erklärt sich der Kunde einverstanden, eine Administrationsgebühr in Höhe von 10 % des gesamten Projektbetrags zu bezahlen.

14.3 Vertragskündigung durch ALATE Productions


Wenn ALATE Productions die Vereinbarung aus Gründen kündigt, die nicht auf eine wesentliche Vertragsverletzung
durch den Kunden zurückzuführen sind (z. B. unvorhergesehene geschäftliche Umstände oder eine einvernehmliche
Beendigung), verpflichtet sich ALATE Productions zu folgenden Punkten:
 

  • Allfällige Kosten und Aufwände im Zusammenhang mit nicht stornierbaren Verpflichtungen zurückerstatten, wobei die Höhe im gegenseitigen Einvernehmen und auf angemessener Basis zwischen beiden Parteien festgelegt wird.


ALATE Productions behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen – ohne Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder Anzahlungen – in folgenden Fällen:
 

  • Zahlungsverzug oder Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen

  • Nichtbereitstellung der für die Projektdurchführung erforderlichen Ressourcen, Informationen oder Freigaben

         Handlungen, Verhaltensweisen oder Anforderungen, die im Widerspruch zu den Grundwerten, ethischen Standards oder der beruflichen Integrität von ALATE Productions stehen.

15. Übertragung der finalen Dateien

15.1 Allgemeines

Nach Beendigung dieser Vereinbarung oder nach Eingang der finalen Zahlung durch den Kunden überträgt ALATE Productions die vereinbarten Inhalte über einen Cloud-Dienstleister nach eigener Wahl und stellt sie zum Download zur Verfügung.

15.2 Datenaufbewahrung

ALATE Productions bewahrt die finalen Projektdateien für einen Zeitraum von 60 Tagen nach der Übertragung auf. Nach Ablauf dieser Frist kann eine weitere Speicherung oder Wiederherstellung der Daten nicht garantiert werden, sofern keine separate Vereinbarung über eine längerfristige Archivierung getroffen wurde.

Rohmaterialien oder unbearbeitete Inhalte werden nur im Rahmen separater Vereinbarungen und gegen zusätzliche Vergütung aufbewahrt oder bereitgestellt.

16. Geheimhaltung

´Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen – insbesondere Informationen über Geschäftsvorkommnisse, Kunden, Projekte und Verfahren –, die sie im Rahmen der Überlassung voneinander erfahren vertraulich zu behandeln und die Weitergabe solcher Informationen an unberechtigte Dritte zu unterlassen.

 
Die Geheimhaltungspflicht bleibt über die Dauer der Zusammenarbeit zwischen den Parteien hinaus bestehen. Die Tatsache der Zusammenarbeit zwischen den Parteien gilt nicht als vertraulich.
 
ALATE Productions ist ferner berechtigt, ihre Tätigkeit für Kunden für eigene Werbezwecke zu erwähnen. ALATE Productions ist berechtigt, Kundenvideos bei Wettbewerben im In- und Ausland einzureichen.

17. Datenschutz und Datensicherheit

Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts sowie allfälliges weiteres anwendbares Datenschutzrecht einzuhalten. Sie verpflichten sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch angemessenen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind.

18. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als unerfüllbar, ungültig oder unwirksam erweisen, so soll dadurch die Erfüllbarkeit, Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt werden.
 
In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unerfüllbare, ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine erfüllbare, gültige oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich und wirtschaftlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

19. Forderungsabtretung

ALATE Productions ist berechtigt, ihre Forderungen gegenüber ihren Kunden an Dritte abzutreten oder Dritte mit Inkasso und Vollstreckung zu beauftragen.

20. Geltung anderer AGB

Die Geltung von allfälligen AGB von Kunden ist ausdrücklich wegbedungen. Zwischen den Parteien gelten ausschliesslich die vorliegenden AGB.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien kommt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG), zur Anwendung.
 
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von ALATE Productions by Sandro Schibli.

01.01.2025

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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