Präambel
ALATE Productions by Sandro Schibli (nachfolgend «Auftragnehmer») erbringt für seine Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») gestützt auf ein separates Vertragsverhältnis Dienstleistungen, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag beinhalten.
Dieser AVV ermöglicht es Auftragnehmer und Auftraggeber (zusammen die «Parteien»), ihren Verpflichtungen nach dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere nach Art. 9 DSG bzw. Art. 28 DSGVO, nachzukommen, wenn der Auftragnehmer für den Auftraggeber personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.
1. Angaben zur Datenverarbeitung und Dauer des Auftrags
1.1 Gegenstand der Verarbeitung
Gegenstand dieses AVV ist die Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers durch den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter.
1.2 Dauer der Verarbeitung
Dieser AVV beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens dieses AVV und bleibt gültig, solange der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet.
1.3 Art der Verarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur im Auftrag und gemäss den dokumentierten Anweisungen des Auftraggebers.
2. Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)
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Der Auftragnehmer trifft geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um die angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere, geeignete Massnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste zu ergreifen, die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten verwendet werden.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich in der Schweiz und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Daten können aber auch in andere Staaten exportiert bzw. übermittelt werden, insbesondere um sie dort zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen, sofern das dortige Recht gemäss Beschluss des Schweizerischen Bundesrates und – sofern und soweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar ist – gemäss Beschluss der Europäischen Kommission einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. Personenbezogene Daten können überdies auch in Staaten, deren Recht keinen angemessenen Datenschutz gewährleistet, übermittelt werden, sofern der Datenschutz aus anderen Gründen gewährleistet ist, insbesondere auf Grundlage von Standarddatenschutzklauseln oder mit anderen geeigneten Garantien. Ausnahmsweise können personenbezogene Daten auch in Staaten ohne angemessenen oder geeigneten Datenschutz exportiert werden, wenn dafür die besonderen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen oder ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages.
3. Unterauftragsverarbeitung
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Beauftragung neuer Dritter. Der Auftraggeber hat das Recht, einer solchen Beauftragung innert 30 Tagen zu widersprechen, und nimmt damit verbundene mögliche Nachteile in Kauf. Nach Ablauf der 30 Tage gilt die Beauftragung neuer Dritter andernfalls als genehmigt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Dritte in gleicher Weise an die Datenschutzverpflichtungen gemäss diesem AVV gebunden sind.
4. Mitteilungspflichten
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle hierauf sind mitzuteilen. Die Mitteilung an den Auftraggeber erfolgt in dokumentierter Form gemäss dem aktuellen Informationsstand und spätestens innert 36 Stunden ab Kenntnis des Auftragnehmers des relevanten Ereignisses. Die Mitteilung enthält eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze.
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber ausschliesslich für direkte Schäden, die durch Verletzung der in diesem AVV festgelegten Datenschutzverpflichtungen entstehen. Jegliche weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht gesetzlich zwingend ist. Der Auftragnehmer haftet insbesondere auch nicht für Leistungen Dritter, welche diese in selbstständiger Stellung erbringen. Ausgeschlossen ist ferner die Haftung für Mängelfolgeschäden und sonstige indirekte Schäden.
Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer in vollem Umfang für direkte und indirekte Schäden, die dem Auftragnehmer entstehen, weil der Auftraggeber im Rahmen der Verarbeitung im Auftrag personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, deren Bearbeitung gegen rechtliche Vorgaben verstösst oder die dem Auftraggeber nicht rechtmässig zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Auftragnehmer von allen Aufwendungen, Forderungen und Schäden einschliesslich aller Anwalts- und Verfahrenskosten in vollem Umfang freizustellen.
6. Beendigung
Dieser AVV kann von jeder Vertragspartei fristlos gekündigt werden, wenn die andere Vertragspartei schwerwiegend gegen ihre Verpflichtungen aus diesem AVV verstösst und den Verstoss trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
Im Falle der Beendigung dieses AVV ist der Auftragnehmer unabhängig vom Beendigungsgrund verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses AVV verarbeitet wurden, zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unverzügliche Vernichtung der personenbezogenen Daten auch bei beauftragten Dritten herbeizuführen.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von ALATE Productions by Sandro Schibli. Anwendbares Recht und Gerichtsstände, die gesetzlich zwingend sind, bleiben vorbehalten.
01.01.2025
